Patientenverfügung

Warum?
Sie bestimmen als Patient im Gespräch mit dem Arzt, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten. Sie erhalten durch den Arzt die Aufklärung und können dann einer Behandlung zustimmen oder diese auch verweigern. Was passiert aber wenn Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind z.b. durch Krankheit, Koma oder Schlaganfall? Sie legen eigenverantwortlich fest, wie Sie behandelt werden wollen. 

Was wird geregelt?
Für diesen Fall bestimmen Sie in der Patientenverfügung was medizinisch unternommen werden soll und was nicht. Sie können festlegen, WER für Sie diese Entscheidungen trifft und welche Wünsche und Vorstellungen Sie zu Ihrer Behandlung haben.
Informieren Sie sich und besprechen Sie mit Ihrem Vertrauten auch Ihre Wünsche.

Wie wird es geregelt!
Möglichst schriftlich stellen Sie dar, welche Vorstellungen, Wünsche und Richtlinien bei Ihrer Behandlung berücksichtigt werden sollen. Besprechen Sie mit Ihrem Arzt Ihre Vorstellungen, um auch sicher zu sein, dass mit der getroffenen Wortwahl auch wirklich Ihre Vorstellungen gemeint sind.
 

ETHIK IN DER PRAXIS
BROSCHÜRE ZUM BETREUUNGSRECHT
 

Termine in den Betreuungsvereinen

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    Wir freuen uns, zur 19. Fachtagung der LAG Betreuungsvereine e.V. des Landes Sachsen-Anhalt Allwissend bin ich nicht, doch viel ist

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  • Aktionsbündnis der Betreuungsvereine - 05. Juni 2024

    Wir sind dabei! Am 05. Juni 2024 findet in Hannover die 95. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Schloß Herrenhausen

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  • Quartalsweises Geschäftsführer- und Vorstandstreffen

    Das nächste Geschäftsführertreffen der Mitgliedsvereine findet am 19. September 2024 ab 10:00 Uhr im Betreuungsverein Quedlinburg, Badeborner Str. 2, 06484

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