Die weit verbreitete Meinung, dass Ehepaare, erwachsene Kinder und Eltern sich gegenseitig vertreten dürfen, ist falsch. Es gibt keine automatische Vertretungsbefugnis, daher kann nur mit einer Vorsorgevollmacht eine Vertretung geregelt werden. Anderenfalls muss ein rechtlicher Vertreter bestimmt werden.
Die nötigen Informationen und auch ein Beratungsangebot kann Ihnen Ihr örtlicher Betreuungsverein vermitteln.