Die gesetzlichen Aufgaben der Betreuungsvereine gem. §15 BtOG:
- die Gewinnung, Einführung, Fortbildung, Beratung und Anbindung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer
- die Informationen zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, in Einzelfällen auch Beratung bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht
- die Beratung von Bevollmächtigten