Das Amtsgericht

Das Amtsgericht, in dessen Einzugsbereich der Betreute wohnt, ist zuständig für das gesamte Verfahren von der Einrichtung der Betreuung, der Überwachung der Betreuer bis hin zur Aufhebung. Als Teil des Amtsgerichtes beschäftigt sich das Betreuungsgericht mit allen Angelegenheiten der Betreuung.
Die Aufgaben sind verteilt an die Betreuungsrichter und die Rechtspfleger.

Aufgaben der Betreuungsrichter:

  • Prüfung der Notwendigkeit einer Betreuung
  • Beschluss zur Einrichtung, Aufhebung und Änderung der Betreuung
  • Beschluss zur Genehmigung von diversen Tätigkeiten des Betreuers

Aufgaben des Rechtspflegers:

  • Verpflichtung und Kontrolle der Betreuer
  • Prüfung der Vermögensverwaltung
  • Berichtserstattung
  • Genehmigung diverser Tätigkeiten der Betreuer
  • Beratung der Betreuer

Termine in den Betreuungsvereinen

  • 19. Fachtagung vom 25. bis 27. November 2024

    Wir freuen uns, zur 19. Fachtagung der LAG Betreuungsvereine e.V. des Landes Sachsen-Anhalt Allwissend bin ich nicht, doch viel ist

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  • Aktionsbündnis der Betreuungsvereine - 05. Juni 2024

    Wir sind dabei! Am 05. Juni 2024 findet in Hannover die 95. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Schloß Herrenhausen

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  • Quartalsweises Geschäftsführer- und Vorstandstreffen

    Das nächste Geschäftsführertreffen der Mitgliedsvereine findet am 19. September 2024 ab 10:00 Uhr im Betreuungsverein Quedlinburg, Badeborner Str. 2, 06484

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