Das Amtsgericht, in dessen Einzugsbereich der Betreute wohnt, ist zuständig für das gesamte Verfahren von der Einrichtung der Betreuung, der Überwachung der Betreuer bis hin zur Aufhebung. Als Teil des Amtsgerichtes beschäftigt sich das Betreuungsgericht mit allen Angelegenheiten der Betreuung.
Die Aufgaben sind verteilt an die Betreuungsrichter und die Rechtspfleger.
Aufgaben der Betreuungsrichter:
- Prüfung der Notwendigkeit einer Betreuung
- Beschluss zur Einrichtung, Aufhebung und Änderung der Betreuung
- Beschluss zur Genehmigung von diversen Tätigkeiten des Betreuers
Aufgaben des Rechtspflegers:
- Verpflichtung und Kontrolle der Betreuer
- Prüfung der Vermögensverwaltung
- Berichtserstattung
- Genehmigung diverser Tätigkeiten der Betreuer
- Beratung der Betreuer