Warum?
Jeder kann durch Krankheit, Unfall oder Behinderung in die Lage kommen, seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr ohne fremde Hilfe regeln zu können. Eine Regelung, dass dann automatisch eine gesetzliche Vertretung durch nahe Angehörige erfolgen kann, gibt es in Deutschland nur durch das am 01.01.2023 in Kraft getretene Ehegattennotvertretungsrecht, welches allerdings nur eingeschränkt und für längstens 6 Monate gilt. Um rechtliche Entscheidungen für den Betroffenen zu treffen, muss im Zweifelsfall ein Vertreter eingesetzt werden.
Durch eine rechtzeitig erteilte Vorsorgevollmacht an eine Vertrauensperson, kann die Vertretung für den Fall des Falles bereits geregelt werden.
Zentrales Vorsorgeregister ZVR
Was wird geregelt?
Ein rechtlicher Vertreter wird bestimmt, der Entscheidungen trifft, für den Fall, dass durch Krankheit, Unfall oder Behinderung keine eigenen Entscheidungen mehr erfolgen können.
Wie wird es geregelt!
Eine Vorsorgevollmacht ist schriftlich zu erteilen. Sie kann bei den Betreuungsbehörden und dem Notar beglaubigt werden. Auch ist eine Regelung bei Banken und Sparkassen erforderlich, da diese oft eigene Vorschriften haben.