Vorsorgevollmacht

Warum?
Jeder kann durch Krankheit, Unfall oder Behinderung in die Lage kommen, seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr ohne fremde Hilfe regeln zu können. Eine Regelung, dass dann automatisch eine gesetzliche Vertretung durch nahe Angehörige erfolgen kann, gibt es in Deutschland nur durch das am 01.01.2023 in Kraft getretene Ehegattennotvertretungsrecht, welches allerdings nur eingeschränkt und für längstens 6 Monate gilt. Um rechtliche Entscheidungen für den Betroffenen zu treffen, muss im Zweifelsfall ein Vertreter eingesetzt werden.

Durch eine rechtzeitig erteilte Vorsorgevollmacht an eine Vertrauensperson, kann die Vertretung für den Fall des Falles bereits geregelt werden.

Zentrales Vorsorgeregister ZVR

Was wird geregelt?
Ein rechtlicher Vertreter wird bestimmt, der Entscheidungen trifft, für den Fall, dass durch Krankheit, Unfall oder Behinderung keine eigenen Entscheidungen mehr erfolgen können.

Wie wird es geregelt!
Eine Vorsorgevollmacht ist schriftlich zu erteilen. Sie kann bei den Betreuungsbehörden und dem Notar beglaubigt werden. Auch ist eine Regelung bei Banken und Sparkassen erforderlich, da diese oft eigene Vorschriften haben.

Termine in den Betreuungsvereinen

  • 19. Fachtagung vom 25. bis 27. November 2024

    Wir freuen uns, zur 19. Fachtagung der LAG Betreuungsvereine e.V. des Landes Sachsen-Anhalt Allwissend bin ich nicht, doch viel ist

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  • Aktionsbündnis der Betreuungsvereine - 05. Juni 2024

    Wir sind dabei! Am 05. Juni 2024 findet in Hannover die 95. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Schloß Herrenhausen

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  • Quartalsweises Geschäftsführer- und Vorstandstreffen

    Das nächste Geschäftsführertreffen der Mitgliedsvereine findet am 19. September 2024 ab 10:00 Uhr im Betreuungsverein Quedlinburg, Badeborner Str. 2, 06484

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