Betreuungsverfügung

Warum?
Sollten Sie keine Vertrauensperson haben, haben Sie einige Bedenken oder ist Ihnen eine Kontrolle Ihres rechtlichen Vertreters wichtig, dann können Sie Ihren rechtlichen Vertreter bestimmen. Das Amtsgericht hat sich daran zu halten, wenn keine schwerwiegenden Bedenken bestehen.

Was wird geregelt? Sie legen fest, wer im Fall des Falles für Sie als rechtlicher Vertreter, Betreuer vom Amtsgericht bestellt wird. Das Amtsgericht kontrolliert und die Betreuungsvereine bieten Information und Beratung an.

Wie wird es geregelt!
Sie legen schriftlich fest, wer, was und wie Ihre Rechte wahrgenommen werden sollen. Eine mündliche Regelung kann nur erfolgen, wenn Sie sich im Gespräch mit dem Vormundschaftsrichter noch äußern können.

Termine in den Betreuungsvereinen

  • 19. Fachtagung vom 25. bis 27. November 2024

    Wir freuen uns, zur 19. Fachtagung der LAG Betreuungsvereine e.V. des Landes Sachsen-Anhalt Allwissend bin ich nicht, doch viel ist

    weiterlesen
  • Aktionsbündnis der Betreuungsvereine - 05. Juni 2024

    Wir sind dabei! Am 05. Juni 2024 findet in Hannover die 95. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Schloß Herrenhausen

    weiterlesen
  • Quartalsweises Geschäftsführer- und Vorstandstreffen

    Das nächste Geschäftsführertreffen der Mitgliedsvereine findet am 19. September 2024 ab 10:00 Uhr im Betreuungsverein Quedlinburg, Badeborner Str. 2, 06484

    weiterlesen
  • 1
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.