Die gesetzlichen Aufgaben der Betreuungsvereine gem. § 1908f BGB:
- die Gewinnung, Einführung, Fortbildung und Beratung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer
- die Informationen zu Vor- sorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, in Einzelfällen auch Beratung bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht
- die Beratung von Bevollmächtigten
- die Übernahme von beruflich geführten Betreuungen durch hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins