Wozu überhaupt eine Vorsorgevollmacht?

Die weit verbreitete Meinung, dass Ehepaare, erwachsene Kinder und Eltern sich gegenseitig vertreten dürfen, ist falsch. Es gibt, bis auf das seit 01.01.2023 geltende und eingeschränkte Ehegattennotvertretungsrecht keine automatische Vertretungsbefugnis, daher kann auf Dauer nur mit einer Vorsorgevollmacht eine Vertretung geregelt werden. Anderenfalls muss ein rechtlicher Vertreter bestimmt werden.
Die nötigen Informationen und auch ein Beratungsangebot kann Ihnen Ihr örtlicher Betreuungsverein vermitteln.

Termine in den Betreuungsvereinen

  • 19. Fachtagung vom 25. bis 27. November 2024

    Wir freuen uns, zur 19. Fachtagung der LAG Betreuungsvereine e.V. des Landes Sachsen-Anhalt Allwissend bin ich nicht, doch viel ist

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  • Aktionsbündnis der Betreuungsvereine - 05. Juni 2024

    Wir sind dabei! Am 05. Juni 2024 findet in Hannover die 95. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Schloß Herrenhausen

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  • Quartalsweises Geschäftsführer- und Vorstandstreffen

    Das nächste Geschäftsführertreffen der Mitgliedsvereine findet am 19. September 2024 ab 10:00 Uhr im Betreuungsverein Quedlinburg, Badeborner Str. 2, 06484

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