Die gesetzlichen Aufgaben der Betreuungsvereine gem. §15 BtOG:

  • die Gewinnung, Einführung, Fortbildung, Beratung und Anbindung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer
  • die Informationen zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, in Einzelfällen auch Beratung bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht
  • die Beratung von Bevollmächtigten

Die weit verbreitete Meinung, dass Ehepaare, erwachsene Kinder und Eltern sich gegenseitig vertreten dürfen, ist falsch. Es gibt, bis auf das seit 01.01.2023 geltende und eingeschränkte Ehegattennotvertretungsrecht keine automatische Vertretungsbefugnis, daher kann auf Dauer nur mit einer Vorsorgevollmacht eine Vertretung geregelt werden. Anderenfalls muss ein rechtlicher Vertreter bestimmt werden.
Die nötigen Informationen und auch ein Beratungsangebot kann Ihnen Ihr örtlicher Betreuungsverein vermitteln.

Dem Ehrenamt in der Betreuung kommt ein hoher Stellenwert zu, sind doch zu mehr als 60% Angehörige als ehrenamtliche Betreuer eingesetzt. Diese Aufgaben erfordern ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und persönlichen Einsatz, gilt es doch die Rechte von anderen wahrzunehmen und durchzusetzen. Dafür bedarf es einer qualifizierten Begleitung, die Ihnen von Ihrem örtlichen Betreuungsverein angeboten wird.

Das Amtsgericht, in dessen Einzugsbereich der Betreute wohnt, ist zuständig für das gesamte Verfahren von der Einrichtung der Betreuung, der Überwachung der Betreuer bis hin zur Aufhebung. Als Teil des Amtsgerichtes beschäftigt sich das Betreuungsgericht mit allen Angelegenheiten der Betreuung.
Die Aufgaben sind verteilt an die Betreuungsrichter und die Rechtspfleger.

Aufgaben der Betreuungsrichter:

  • Prüfung der Notwendigkeit einer Betreuung
  • Beschluss zur Einrichtung, Aufhebung und Änderung der Betreuung
  • Beschluss zur Genehmigung von diversen Tätigkeiten des Betreuers

Aufgaben des Rechtspflegers:

  • Verpflichtung und Kontrolle der Betreuer
  • Prüfung der Vermögensverwaltung
  • Berichtserstattung
  • Genehmigung diverser Tätigkeiten der Betreuer
  • Beratung der Betreuer

In den Landkreisen und kreisfreien Städten ist die Betreuungsbehörde Ansprechpartner bei den Fragen zu rechtlicher Betreuung und Vorsorge.
Die Betreuungsbehörde ist behilflich bei der Betreuungsanregung, und in Zusammenarbeit mit dem Amtsgericht wird die Notwendigkeit und der Umfang einer Betreuung geprüft.
In der Wohnung oder im Heim wird geklärt, ob und in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich ist. Auch wird abgeklärt inwieweit Vorsorge getroffen wurde und Angehörige eine Vorsorgevollmacht haben bzw. bereit sind, als ehrenamtliche Betreuer tätig zu werden.
Ebenfalls gibt es Informationen zu Möglichkeiten der Vorsorge, welche auch durch die Betreuungsbehörde beglaubigt werden kann.
In der Beratung von ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten wird das Angebot weitergeführt.

Es ist eine verantwortungsbewusste Entscheidung, denn es werden viele Pflichten und Entscheidungen auf Sie zukommen. Doch auch Sie können in die Situation der Entscheidungsunfähigkeit geraten und würden sich einen Betreuer Ihres Vertrauens wünschen. Unterstützen Sie sich gegenseitig und wahren Sie Ihre Rechte!

Wir sind dazu da, um Ihnen zur Seite zu stehen, Sie in Ihrer Entscheidung und Ihren Handeln zu unterstützen und Ihnen den Weg zu ebnen!

Wir sind uns der Tragweite der Situation bewusst und deswegen werden wir Ihnen diese Verantwortung nicht aufbürden, sondern Sie Ihnen als Schritt zur Nächstenliebe und Menschlichkeit näherbringen.

Termine in den Betreuungsvereinen

  • 19. Fachtagung vom 25. bis 27. November 2024

    Wir freuen uns, zur 19. Fachtagung der LAG Betreuungsvereine e.V. des Landes Sachsen-Anhalt Allwissend bin ich nicht, doch viel ist

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  • Aktionsbündnis der Betreuungsvereine - 05. Juni 2024

    Wir sind dabei! Am 05. Juni 2024 findet in Hannover die 95. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Schloß Herrenhausen

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  • Quartalsweises Geschäftsführer- und Vorstandstreffen

    Das nächste Geschäftsführertreffen der Mitgliedsvereine findet am 19. September 2024 ab 10:00 Uhr im Betreuungsverein Quedlinburg, Badeborner Str. 2, 06484

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