
Ihr Betreuungsverein: Das sind wir!
Der Betreuungsverein im Landkreis Stendal e.V. bietet seit Beratung und Unterstützung zu rechtlicher Betreuung, zu Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen an.
Unsere Leistungen:
- Beratung zu Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen
- Unterstützung in rechtlichen Betreuungsfragen
- Individuelle und kostenfreie Beratung vor Ort oder telefonisch
Warum Vorsorge wichtig ist: Jeder kann in eine Lage kommen, in der eigenständige Entscheidungen nicht mehr möglich sind – z. B. durch Krankheit oder Unfall. Mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung entscheiden Sie heute, wer Sie in solchen Situationen vertreten darf.
Ihr Betreuungsverein: Wir sind für Sie da!
Sie haben Fragen zur gesetzlichen Betreuung, möchten sich beraten lassen oder selbst ehrenamtlich tätig werden?
Wir freuen uns auf Ihr Anliegen!
Aktuelles
Veranstaltungen
Ihr Kontakt zu uns
Betreuungsverein im Landkreis Stendal e.V.
Bahnhofstraße 10 · 39576 Hansestadt Stendal
Kontakt
Telefon: 03931 716116
Fax: 03931 716117
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Öffnungszeiten
Mo: 08:00 - 09:00 Uhr
Di: 08:00 - 09:00 Uhr / 16:00 - 17:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 08:00 - 09:00 Uhr
Fr: 08:00 - 09:00 Uhr
Barrierefreiheit
Um unser Angebot möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen, bemühen wir uns um maximale Barrierefreiheit unserer Einrichtung und unseres Angebotes, soweit dies unsere räumlichen Möglichkeiten und Kapazitäten zulassen.
Für Fragen zur Barrierefreiheit unserer Einrichtung kontaktieren Sie uns gern!
Ansprechpartner vor Ort
Leichte Sprache
Zugänglich für hörbehinderte Menschen
Amtsgerichte und Betreuungsbehörden
Amtsgericht Halberstadt
Richard-Wagner-Str. 52
38820 Halberstadt
03941 6700
Amtsgericht Stendal
Scharnhorststraße 40
39575 Hansestadt Stendal
03931 58-0
Betreuungsbehörde Landkreis Harz
Schwanebecker Straße 14
38820 Halberstadt
03941 5970-1846
Betreuungsbehörde Landkreis Stendal
Wendstraße 30
39576 Hansestadt Stendal
03931 607940
Wegweiser

Wegweiser für Angehörige und Betroffene: Wann Betreuungsbehörde und Amtsgericht aktiv werden.