Gemeinsam besser betreuen mithilfe der ehrenamtlichen Betreuer der Betreuungsvereine Sachsen Anhalt

Gemeinsam besser betreuen

Ehrenamtliche Betreuung #moderndenken: Die LAG steht ein für ehrenamtliche Betreuer und Betreuungsvereine in Sachsen-Anhalt.

Welches Thema interessiert Sie?

Beratungssituation am Tisch zur Aufklärung der zentralen Bedeutung ehrenamtlicher Betreuer
Leisten Sie einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag und werden Sie gesetzlicher Betreuer.
Blick über die Schulter einer Frau auf eine Infobroschüre zum Thema Gesetzliche Betreuung und Vorsorgevollmacht
Vorher absichern: die proaktive Alternative zur rechtlichen Betreuung.
Freundliches Gruppenfoto zeigt ein Teil des Teams des LAG - Dachverband der Betreuungsvereine Sachsen Anhalt
Das leistet die Landesarbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Sachsen Anhalt e.V.

Aktuelles aus dem Dachverband

Dachverband | 13.10.2026

Mit Beschluss vom 08.06.2026 (21 UF 288/26) hat das OLG Dresden die Beschwerde eines Vereinsvormunds verworfen. Er hatte sie nur mit seinem Namen unterzeichnet und über das elektronische Postfach (eBO) seines Betreuungsvereins eingereicht. Das eBO ersetzt die Unterschrift aber nur für den Postfachinhaber, und das ist der Verein, nicht die persönlich bestellte Mitarbeiterin oder der persönlich bestellte Mitarbeiter.

Die Entscheidung lässt sich auf Vereinsbetreuerinnen und Vereinsbetreuer übertragen. Gerade bei Beschwerden mit einer Frist von zwei Wochen, etwa gegen eine vorläufige Betreuerbestellung oder eine vorläufige Unterbringung, kann ein Formfehler nicht mehr korrigiert werden.

Betroffen ist auch der Empfang gerichtlicher Post. Zustellungsadressat eines Beschlusses ist die persönlich bestellte Betreuungsperson, nicht der Verein. Geht ein Beschluss nur im Vereins-eBO ein, ist ungewiss, ob und wann er ihr wirksam zugestellt ist. Daran hängen die Wirksamkeit der Betreuerbestellung, die Rechtskraft einer Unterbringungsgenehmigung nach § 1831 BGB und die Wirksamkeit einer genehmigten Wohnungskündigung nach § 1833 BGB.

Im Newsletter 05/26 finden Sie:

·       eine kurze Einordnung für Versand und Empfang,

·       die wichtigsten Fristen,

·       unsere Empfehlungen für die Praxis in den Vereinen,

·       die Gesetzesänderungen, die die LAG vorschlägt.

Die LAG schlägt dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zwei Änderungen vor. Erstens eine Klarstellung im elektronischen Rechtsverkehr, damit Vereinsbetreuerinnen und Vereinsbetreuer das Vereins-eBO wirksam nutzen können. Zweitens eine Neufassung des § 1818 BGB, nach der in der Regel der Betreuungsverein bestellt wird, wenn ein Vereinsmitarbeiter die Betreuung führen soll. Das vollständige Schreiben steht hier zum Download bereit.

Downloads

·       Newsletter 05/26 (PDF)

·       Schreiben der LAG an das BMJV vom 23.09.2026 (PDF)

Dachverband | 30.06.2026

Newsletter 04/2026 | Sterbegeldversicherung und VBVG-Vergütung

Darf eine Sterbegeldversicherung pauschal als Schonvermögen eingestuft werden — mit der Folge, dass die Vergütung des Berufsbetreuers vom Staat getragen wird? Nein, sagt der Bundesgerichtshof seit 2014 unmissverständlich. Entscheidend ist allein, ob eine verbindliche Zweckbindung für Bestattungskosten vorliegt. Fehlt sie, ist der Versicherungswert als verwertbares Vermögen nach § 90 SGB XII zu berücksichtigen.

Unser aktueller Newsletter fasst die maßgebliche Rechtsprechung zusammen, erläutert die Anforderungen an eine schützende Zweckbindung und gibt konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis.

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Karikatur zum Thema „Hilfe für Helfer: Beratung und Begleitung für ehrenamtliche Betreuer”
Dachverband | 11.06.2026

Der neue Newsletter „Sozialhilfe - Rechte und Pflichten bei der Anspruchsdurchsetzung“ zeigt praxisnah, wie BetreuerInnen sozialrechtliche Spielräume nutzen und unnötige Bürokratie reduzieren können. Es erläutert kompakt die wichtigsten Regelungen zu Beratung, Antragstellung, Handlungsfähigkeit und Mitwirkung – einschließlich der Grenzen durch besondere Formvorschriften und Fristen etwa beim Arbeitslosengeld oder der Hilfe zur Pflege. Das Merkblatt richtet sich an Betreuungsvereine, ehrenamtliche BetreuerInnen, BerufsbetreuerInnen und Bevollmächtigte und steht hier als Download zur Verfügung.

Betreuungsarbeit verbessern – gemeinsam mit allen Beteiligten

Die LAG Landesarbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Sachsen-Anhalt e.V. ist der Landes-Dachverband dieser Vereine. Gemeinsam mit den Vereinen, mit den dort angebundenen ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuern, mit den Akteuren in Politik und Justiz erarbeiten und optimieren wir Konzepte für das ehrenamtliche Engagement in der rechtlichen Betreuung.

Wir unterstützen die Betreuungsvereine, insbesondere bei den Angeboten zur individuellen Vorsorgeberatung.

Auf unserer Website bieten wir wichtige Informationen und Kontakte, z. B. zu unseren Mitgliedsvereinen, die sich hier selbst präsentieren.

Grundlagenwissen: unser 1x1 der Betreuung

Karikatur zum Thema „Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung”
1x1 der Betreuung | 15.04.2025

Wo liegen die Unterschiede? Wann greift was? Wie sorgt man vor?

Karikatur zum Thema „Rechtliche Betreuung im Überblick”
1x1 der Betreuung | 04.04.2025

Wegweiser für Angehörige und Betroffene: Wann Betreuungsbehörde und Amtsgericht aktiv werden.

Karikatur zum Thema „Ehrenamtliche Betreuung: Absicherung und Aufwandsentschädigung”
1x1 der Betreuung | 25.03.2025

Die Absicherung des hohen finanziellen Risikos ehrenamtlicher Betreuer für Personen- und Vermögensschäden.

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Zukünftige und vergangene Veranstaltungen mit weiterführenden Informationen
Das umfangreiche Netzwerk der LAG in Justiz und Politik, in der Bildung und im sozialen Sektor
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