Aktuelles aus Dachverband und Vereinen
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Newsletter 04/2026 | Sterbegeldversicherung und VBVG-Vergütung
Darf eine Sterbegeldversicherung pauschal als Schonvermögen eingestuft werden — mit der Folge, dass die Vergütung des Berufsbetreuers vom Staat getragen wird? Nein, sagt der Bundesgerichtshof seit 2014 unmissverständlich. Entscheidend ist allein, ob eine verbindliche Zweckbindung für Bestattungskosten vorliegt. Fehlt sie, ist der Versicherungswert als verwertbares Vermögen nach § 90 SGB XII zu berücksichtigen.
Unser aktueller Newsletter fasst die maßgebliche Rechtsprechung zusammen, erläutert die Anforderungen an eine schützende Zweckbindung und gibt konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis.
Der neue Newsletter „Sozialhilfe - Rechte und Pflichten bei der Anspruchsdurchsetzung“ zeigt praxisnah, wie BetreuerInnen sozialrechtliche Spielräume nutzen und unnötige Bürokratie reduzieren können. Es erläutert kompakt die wichtigsten Regelungen zu Beratung, Antragstellung, Handlungsfähigkeit und Mitwirkung – einschließlich der Grenzen durch besondere Formvorschriften und Fristen etwa beim Arbeitslosengeld oder der Hilfe zur Pflege. Das Merkblatt richtet sich an Betreuungsvereine, ehrenamtliche BetreuerInnen, BerufsbetreuerInnen und Bevollmächtigte und steht hier als Download zur Verfügung.
Der MDR Sachsen-Anhalt zeigt am 11., 12., 13. und 15. Mai in der Sendung MDR Sachsen-Anhalt Heute Beiträge zum Theme Betreuungsrecht. Hier sind die Beiträge verlinkt:
11.05.2026 - Wie gesetzliche Betreuer zurück ins Leben helfen können mit dem Betreuungsverein Merseburg e.V.
12.05.2026 - Betreuungsvereine suchen Verstärkung mit dem Verein für Betreuung und Selbstbestimmung e.V. Quedlinburg
13.05.2026 - Robby Reinhardt hilft Menschen als ehrenamtlicher Betreuer mit dem Stammtisch des Betreuungsverein Merseburg e.V.
15.05.2026 - Service - Beratungen zu Vorsorgevollmacht und mehr mit dem Betreuungsverein Merseburg e.V. in der Geschäftsstelle Zeitz
Wir aktualisieren diese Seite mit den Links, sobald sie in der Mediathek zur Verfügung stehen. Und natürlich freuen wir uns, wenn Sie unsere Arbeit teilen!
Für die Praxis im Grundbuchverfahren gilt: Eine Vorsorgevollmacht, deren Unterschrift durch die Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigt wurde (§ 7 BtOG), genügt grundsätzlich als Nachweis der Vertretungsmacht bei Grundstücksgeschäften.
Wichtige Klarstellung: Eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht ist rechtlich nicht erforderlich, wenn eine behördliche Beglaubigung vorliegt.
Immer weniger Betreuungsvereine arbeiten in Deutschland.
2014 gab es noch 838 anerkannte Vereine, 2024 sind es nur noch 737 – ein Minus von rund 12 Prozent.
Der Fachbericht „Entwicklung der anerkannten Betreuungsvereine in Deutschland“ beschreibt die Entwicklung von 2005 bis 2024, erklärt die wichtigsten Gründe für den Rückgang und zeigt drei mögliche Wege für die Jahre 2025 und 2026. Konkreten Zahlen für 2025 und 2026 liegen noch nicht vor, allerdings verzeichnen alle Bundesländer Schließungen und Insolvenzen.
Im Mittelpunkt stehen Fragen der Finanzierung, steigende Kosten (zum Beispiel Energie, Personal, Digitalisierung) und der Mangel an Fachkräften.
Der Bericht richtet sich an Politik, Verwaltungen und Fachöffentlichkeit und macht konkrete Vorschläge, wie Betreuungsvereine in Zukunft besser abgesichert werden können.
Hier kann der Bericht heruntergeladen werden.
Lieber hören?
Hier unseren Podcast "Warum das System Rechtsliche Betreuung kollabiert" hören oder "Kollaps in der rechtlichen Betreuung"