
Die zentrale Bedeutung ehrenamtlicher Betreuer
Als ehrenamtlicher Betreuer ist man – neben Berufsbetreuern und Angestellten aus Betreuungsvereinen – die wichtigste Stütze in der Betreuungsarbeit.
Wenn ein Mensch nicht mehr selbst entscheiden kann
Ein Unfall, eine schwere Erkrankung, Demenz – und mehr oder weniger plötzlich kann ein Mensch nicht mehr selbst entscheiden: Mit dieser Möglichkeit beschäftigt man sich verständlicherweise nicht gern. Deshalb kommt es oft vor, dass nicht vorgesorgt wurde – und für diesen Ernstfall keine Vorsorgevollmacht existiert.
Deshalb ist es so wichtig, das Thema Vorsorgevollmacht zu klären, solange es möglich ist. Nutzen Sie gern unser Beratungsangebot dazu!
Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, greift das örtliche Amtsgericht ein: Es bestellt eine Person für die „rechtliche Betreuung“. Ein richterlicher Beschluss legt fest, in welchen Bereichen diese Person Unterstützung leisten soll. Sie soll vorrangig aus der eigenen Familie kommen, um die rechtliche Betreuung ehrenamtlich zu leisten.
Das ist die ehrenamtliche Betreuung, genauer: die ehrenamtliche rechtliche Betreuung.
(Gesetzlicher) ehrenamtlicher Betreuer
Als ehrenamtlicher Betreuer spielt man eine unverzichtbare Rolle in unserem Rechtssystem. In der Regel wird – wie schon erwähnt – versucht, Angehörige für die gesetzliche Betreuung einzusetzen. Diese leisten die Betreuungsarbeit dann ehrenamtlich: Deshalb sind über 80 % aller ehrenamtlichen Betreuer Angehörige.
Meist sind es Eltern von Kindern, die von Geburt an gesetzlicher Betreuung bedürfen. Oder auch Familienmitglieder, deren Angehörige wegen der Folgen von Unfall, Herzinfarkt, Schlaganfall oder fortgeschrittener Demenz vertreten werden müssen.
Ein ehrenamtlicher Betreuer kann jedoch auch für eine fremde Person bestellt werden.
Aufgaben ehrenamtlicher Betreuer
In den gerichtlich festgelegten Aufgabenbereichen (auch Aufgabenkreise) soll ein ehrenamtlicher Betreuer
- alle Angelegenheiten entsprechend den Wünschen der zu betreuenden Person regeln, ohne dass dieser Nachteile entstehen,
- notwendige Anträge stellen, um Ansprüche der betreuten Person geltend zu machen,
- Jahresberichte erstellen gegenüber der Rechtspflege im Amtsgericht, die die Betreuungstätigkeit überwacht.
Ehrenamtliche Betreuung: Voraussetzungen
Die Tätigkeit des ehrenamtlichen Betreuers erfordert persönlichen Einsatz und soziale Kompetenz. Denn er muss die Rechte eines – oder mehrerer – anderer Menschen wahrnehmen und vor allem durchsetzen. Dies ist nur möglich mit qualifizierter Begleitung: Diese wiederum leisten die Betreuungsvereine.
Voraussetzungen und Bedingungen für die Tätigkeit ehrenamtlicher Betreuer sind
- Zuverlässigkeit
- Behördliches Führungszeugnis
- „Sauberes“ Schuldnerverzeichnis (www.vollstreckungsportal.de)
- Anbindung an einen Betreuungsverein oder eine Betreuungsbehörde
Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Betreuer
Sind Sie als ehrenamtlicher Betreuer tätig, steht Ihnen eine Aufwandspauschale zu. Mit dieser sollen Sie Ihre Aufwendungen begleichen. Bei deutlich höherem Aufwand können Sie diesen gegenüber dem zuständigen Gericht geltend machen.
Unsere Mitgliedsvereine bieten Ihnen wertvolle Hilfe und Unterstützung sowie standardisierte Vorgehensweisen:
Einzelberatung
auf den jeweiligen Fall zugeschnitten, persönlich und individuell
Unterstützung
mit Praxisnähe durch Menschen, die selbst aktiv betreuen und entsprechend erfahren sind
Emotionale Begleitung
zur Unterstützung und Entlastung bei der oft nicht einfachen Tätigkeit
Als Dachverband ehrenamtlicher Betreuer bieten wir Ihnen:
Schulungen
für ehrenamtliche und berufliche Betreuer nach Hessischem Curriculum Standard
Fortbildungen
zu Spezialthemen wie Erb- und Mietrecht für bereits aktive ehrenamtliche Betreuer
Arbeitsmaterialien
wie unseren Ehrenamtsordner und andere standardisierte Materialien
Ehrenamtlicher Betreuer sein: Ihr Engagement für eine funktionierende Gesellschaft
Es wird in der Öffentlichkeit selten wahrgenommen – doch ein ehrenamtlicher Betreuer leistet einen überaus wertvollen Beitrag für das Funktionieren unserer Gesellschaft.
Denn mehr als 1,3 Millionen Menschen werden in Deutschland rechtlich betreut. Und davon mehr als die Hälfte von ehrenamtlichen Betreuern: Ohne diese würde unser System also nicht funktionieren.
Meist handelt es sich um Angehörige. Man kann jedoch als ehrenamtlicher Betreuer auch für fremde Personen eingesetzt werden. Wenn Sie sich auf diese Weise sozial engagieren möchten, ist Ihr nächstgelegener Betreuungsverein ebenfalls der beste Ansprechpartner.

Werden Sie ehrenamtlicher Betreuer!
Sie möchten ehrenamtlicher gesetzlicher Betreuer werden? Dann unterstützt Sie der Betreuungsverein in Ihrer Nähe gern, berät Sie und beantwortet Ihre Fragen.
Sie können sich auch an eine Betreuungsbehörde wenden.
Unser 1x1 der Betreuung:

Was ein gesetzlicher Betreuer zu erledigen hat – und was nicht.

Das Amtsgericht bestimmt bei der Einsetzung der Betreuung, in welchen Bereichen der ehrenamtliche Betreuer tätig sein soll. Mit diesen sogenannten Aufgabenkreisen sind Rechte und Pflichten verbunden.

Betreuungsvereine sind da für die, die ehrenamtlich betreuen – und für die, die sich dieser Aufgabe nicht gewachsen fühlen.