Aufgaben der Betreuungsvereine auskömmlich finanzieren!
Die Betreuungsvereine in Sachsen-Anhalt übernehmen die Beratung, Begleitung und Anbindung ehrenamtlicher Betreuer sowie Bevollmächtigter. Wenn Landespolitik zu langsam ist, hat das Folgen. Für ehrenamtliche Betreuer und Ratsuchende zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kommt diese Sorge dann noch zu der emotionalen Belastung dazu.
Schauen Sie sich diesen MDR Beitrag hierzu an:
Aufgaben der Betreuungsvereine auskömmlich finanzieren!
Die Betreuungsvereine in Sachsen-Anhalt übernehmen die Beratung, Begleitung und Anbindung ehrenamtlicher Betreuer sowie Bevollmächtigter. Hierzu haben die Mitgliedsvereine der LAG Betreuungsvereine e.V. im Rahmen einer landesweiten Ausbildung die zuständigen Mitarbeiter geschult, um standardisiert und unserem Qualitätsanspruch entsprechend gut in die Arbeit starten zu können. Rechtliche Betreuung steht insbesondere für die Rechte von Menschen ein, die selbst nicht mehr für sich handeln können! Hierzu bedarf es professioneller Begleitung!
Was Ratsuchende erwarten können, finden Sie unter Detaillierte Informationen.
Um diese Arbeit leisten zu können, ist eine auskömmliche und tarifliche Bezahlung der Fachkräfte notwendig. Die LAG Betreuungsvereine e.V. hat hiebei mit viel Kraftaufwand eine gute Basis geschaffen und vertritt in guter gemeinsamer Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Interessen der Mitgliedsvereine bei weiteren gesetzlichen Vorgaben.
Der Weg war steinig: Beitrag des MDR 03/2023
Dachverband | 07.08.2023
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Newsletter 04/2026 | Sterbegeldversicherung und VBVG-Vergütung
Darf eine Sterbegeldversicherung pauschal als Schonvermögen eingestuft werden — mit der Folge, dass die Vergütung des Berufsbetreuers vom Staat getragen wird? Nein, sagt der Bundesgerichtshof seit 2014 unmissverständlich. Entscheidend ist allein, ob eine verbindliche Zweckbindung für Bestattungskosten vorliegt. Fehlt sie, ist der Versicherungswert als verwertbares Vermögen nach § 90 SGB XII zu berücksichtigen.
Unser aktueller Newsletter fasst die maßgebliche Rechtsprechung zusammen, erläutert die Anforderungen an eine schützende Zweckbindung und gibt konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis.
Der neue Newsletter „Sozialhilfe - Rechte und Pflichten bei der Anspruchsdurchsetzung“ zeigt praxisnah, wie BetreuerInnen sozialrechtliche Spielräume nutzen und unnötige Bürokratie reduzieren können. Es erläutert kompakt die wichtigsten Regelungen zu Beratung, Antragstellung, Handlungsfähigkeit und Mitwirkung – einschließlich der Grenzen durch besondere Formvorschriften und Fristen etwa beim Arbeitslosengeld oder der Hilfe zur Pflege. Das Merkblatt richtet sich an Betreuungsvereine, ehrenamtliche BetreuerInnen, BerufsbetreuerInnen und Bevollmächtigte und steht hier als Download zur Verfügung.