Aufgaben der Betreuungsvereine auskömmlich finanzieren!
Die Betreuungsvereine in Sachsen-Anhalt übernehmen die Beratung, Begleitung und Anbindung ehrenamtlicher Betreuer sowie Bevollmächtigter.
Aufgaben der Betreuungsvereine auskömmlich finanzieren!
Die Betreuungsvereine in Sachsen-Anhalt übernehmen die Beratung, Begleitung und Anbindung ehrenamtlicher Betreuer sowie Bevollmächtigter. Hierzu haben die Mitgliedsvereine der LAG Betreuungsvereine e.V. im Rahmen einer landesweiten Ausbildung die zuständigen Mitarbeiter geschult, um standardisiert und unserem Qualitätsanspruch entsprechend gut in die Arbeit starten zu können. Rechtliche Betreuung steht insbesondere für die Rechte von Menschen ein, die selbst nicht mehr für sich handeln können! Hierzu bedarf es professioneller Begleitung!
Was Ratsuchende erwarten können, finden Sie unter Detaillierte Informationen.
Um diese Arbeit leisten zu können, ist eine auskömmliche und tarifliche Bezahlung der Fachkräfte notwendig. Die LAG Betreuungsvereine e.V. hat hiebei mit viel Kraftaufwand eine gute Basis geschaffen und vertritt in guter gemeinsamer Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Interessen der Mitgliedsvereine bei weiteren gesetzlichen Vorgaben.
Der Weg war steinig: Beitrag des MDR 03/2023
Dachverband | 07.08.2023
Weitere Neuigkeiten
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Am 05. Juni 2024 findet in Hannover die 95. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Schloß Herrenhausen statt. (Presseerklärung Sachsen-Anhalt)
Durchschnittlich werden etwa 6,5 % der 1,3 Millionen betroffenen Menschen durch Betreuungsvereine betreut.
Die 21. Fachtagung der LAG Betreuungsvereine Sachsen-Anhalt e.V. findet vom 25. bis 27. November 2026 im HKK Hotel Wernigerode unter dem Titel „Sucht sucht – das Leben ist endlich“ statt.
An drei Tagen beleuchtet die Fachtagung die Schnittstellen von Suchterkrankungen, Lebensqualität, Selbstbestimmung und Entscheidungen am Lebensende aus Sicht von Betreuungsbehörden, Betreuungsgerichten und rechtlicher Betreuung. Im Programm sind Impulsvorträge, eine Podiumsdiskussion sowie vertiefende Workshops u.a. zu ethischen Fragestellungen am Lebensende, Suchtprävention im System der rechtlichen Betreuung und Resilienz von Fachkräften vorgesehen.
Inhalte und Formate
- Plenumsvorträge u.a. zu „Entscheidungen am Lebensende – aktuelle Rechtslage, ethische und rechtliche Fragestellungen“ sowie „Suchterkrankungen aus medizinischer Sicht“.
- Spezifische Workshops zu Suchtprävention, Fallbesprechungen zu ethischen Herausforderungen und Selbstpflege/Resilienz im Umgang mit Grenzerfahrungen.
- Beiträge zur gerichtlichen Praxis, insbesondere Genehmigungspflichten im Kontext Sucht und Sterben sowie zum neuen Verfahren in der Zwangsbehandlung.
Zielgruppe und Rahmen
Eingeladen sind Mitarbeitende der Betreuungsvereine, Betreuungsbehörden, der Rechtspflege, Betreuungsrichter und Betreuungsrichterinnen sowie ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer im Betreuungswesen Sachsen-Anhalts. Die LAG übernimmt die Tagungskosten für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer.
Anmeldung und Organisation - AB FEBRUAR 2026!
Die verbindliche Anmeldung erfolgt ausschließlich per E-Mail an anmeldung@lag-betreuungsvereine.de unter Verwendung des Anmeldebogens. Dieser kann bei den Betreuungsvereinen in Sachsen-Anhalt erfragt werden. Die Übernachtung im HKK Hotel Wernigerode kann eigenständig unter dem Stichwort „LAG 2026“ über die Hotelhomepage gebucht werden.