Betreuungsvereine als Anker bei Betreuermangel?
Durchschnittlich werden etwa 6,5 % der 1,3 Millionen betroffenen Menschen durch Betreuungsvereine betreut.
Die Schlagzeilen nehmen zu...
„Betreuermangel führt zu problematisch langen Verfahren“
“Betreuungsbehörden als Ausfallbürge trotz Personalmangel“
“Betreuungsvereine schließen“
Durchschnittlich werden etwa 6,5 % der 1,3 Millionen betroffenen Menschen durch Betreuungsvereine betreut. Diese Zahl ist nur in Sachsen-Anhalkt mit ca. 15 % deutlich höher. Warum das so ist? Das ist Thema bei unterschiedlichsten Veranstaltungen, da die politischen Akteure aber auch Landkreistag oder auch Städte- und Gemeindebund die Personalproblematik langsam wahrnehmen. Ein Prozess, auf den wir als LAG bereits seit mehreren Jahren hinweisen.
Ganz aktuell dazu eine Entscheidung des AG Brandenburg vom 07.03.2024 (85 XVII 127/20).
Betreuungsvereine können hier eine gute Möglichkeit bieten und Alternativen aufzeigen. Aber noch viel wichtiger - mit der Beratung zu Vorsorgevollmachten können Verfahren ganz vermieden werden!
Dachverband | 04.11.2024
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Am 05. Juni 2024 findet in Hannover die 95. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Schloß Herrenhausen statt. (Presseerklärung Sachsen-Anhalt)
Die 21. Fachtagung der LAG Betreuungsvereine Sachsen-Anhalt e.V. findet vom 25. bis 27. November 2026 im HKK Hotel Wernigerode unter dem Titel „Sucht sucht – das Leben ist endlich“ statt.
An drei Tagen beleuchtet die Fachtagung die Schnittstellen von Suchterkrankungen, Lebensqualität, Selbstbestimmung und Entscheidungen am Lebensende aus Sicht von Betreuungsbehörden, Betreuungsgerichten und rechtlicher Betreuung. Im Programm sind Impulsvorträge, eine Podiumsdiskussion sowie vertiefende Workshops u.a. zu ethischen Fragestellungen am Lebensende, Suchtprävention im System der rechtlichen Betreuung und Resilienz von Fachkräften vorgesehen.
Inhalte und Formate
- Plenumsvorträge u.a. zu „Entscheidungen am Lebensende – aktuelle Rechtslage, ethische und rechtliche Fragestellungen“ sowie „Suchterkrankungen aus medizinischer Sicht“.
- Spezifische Workshops zu Suchtprävention, Fallbesprechungen zu ethischen Herausforderungen und Selbstpflege/Resilienz im Umgang mit Grenzerfahrungen.
- Beiträge zur gerichtlichen Praxis, insbesondere Genehmigungspflichten im Kontext Sucht und Sterben sowie zum neuen Verfahren in der Zwangsbehandlung.
Zielgruppe und Rahmen
Eingeladen sind Mitarbeitende der Betreuungsvereine, Betreuungsbehörden, der Rechtspflege, Betreuungsrichter und Betreuungsrichterinnen sowie ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer im Betreuungswesen Sachsen-Anhalts. Die LAG übernimmt die Tagungskosten für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer.
Anmeldung und Organisation - AB FEBRUAR 2026!
Die verbindliche Anmeldung erfolgt ausschließlich per E-Mail an anmeldung@lag-betreuungsvereine.de unter Verwendung des Anmeldebogens. Dieser kann bei den Betreuungsvereinen in Sachsen-Anhalt erfragt werden. Die Übernachtung im HKK Hotel Wernigerode kann eigenständig unter dem Stichwort „LAG 2026“ über die Hotelhomepage gebucht werden.