LAG Newsletter 02/2026
Für die Praxis im Grundbuchverfahren gilt: Eine Vorsorgevollmacht, deren Unterschrift durch die Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigt wurde (§ 7 BtOG), genügt grundsätzlich als Nachweis der Vertretungsmacht bei Grundstücksgeschäften.
Wichtige Klarstellung: Eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht ist rechtlich nicht erforderlich, wenn eine behördliche Beglaubigung vorliegt.
Gemeinsame Vereinbarung der Vertretungen der Betreuungsvereine in Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.
In Kooperationen der LAG Betreuungsvereine Sachsen-Anhalt e.V., Landesverband der Betreuungsverein Sachsen e.V., LAG Betreuungsvereine Thüringen e.V. sowie der Interessengemeinschaft Betreuungsvereine M-V wurde eine Vereinbarung zur Anbindung ehrenamtlicher Betreuer entwickelt. Diese wird Ihnen hier als pdf zur Verfügung gestellt.
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Dachverband | 02.05.2026
Weitere Neuigkeiten
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Der MDR Sachsen-Anhalt zeigt am 11., 12., 13. und 15. Mai in der Sendung MDR Sachsen-Anhalt Heute Beiträge zum Theme Betreuungsrecht. Hier sind die Beiträge verlinkt:
11.05.2026 - Wie gesetzliche Betreuer zurück ins Leben helfen können mit dem Betreuungsverein Merseburg e.V.
12.05.2026 - Betreuungsvereine suchen Verstärkung mit dem Verein für Betreuung und Selbstbestimmung e.V. Quedlinburg
13.05.2026 - Robby Reinhardt hilft Menschen als ehrenamtlicher Betreuer mit dem Stammtisch des Betreuungsverein Merseburg e.V.
15.05.2026 - Service - Beratungen zu Vorsorgevollmacht und mehr mit dem Betreuungsverein Merseburg e.V. in der Geschäftsstelle Zeitz
Wir aktualisieren diese Seite mit den Links, sobald sie in der Mediathek zur Verfügung stehen. Und natürlich freuen wir uns, wenn Sie unsere Arbeit teilen!
Die 21. Fachtagung der LAG Betreuungsvereine Sachsen-Anhalt e.V. findet vom 25. bis 27. November 2026 im HKK Hotel Wernigerode unter dem Titel „Sucht sucht – das Leben ist endlich“ statt.
An drei Tagen beleuchtet die Fachtagung die Schnittstellen von Suchterkrankungen, Lebensqualität, Selbstbestimmung und Entscheidungen am Lebensende aus Sicht von Betreuungsbehörden, Betreuungsgerichten und rechtlicher Betreuung. Im Programm sind Impulsvorträge, eine Podiumsdiskussion sowie vertiefende Workshops u.a. zu ethischen Fragestellungen am Lebensende, Suchtprävention im System der rechtlichen Betreuung und Resilienz von Fachkräften vorgesehen.
Inhalte und Formate
- Plenumsvorträge u.a. zu „Entscheidungen am Lebensende – aktuelle Rechtslage, ethische und rechtliche Fragestellungen“ sowie „Suchterkrankungen aus medizinischer Sicht“.
- Spezifische Workshops zu Suchtprävention, Fallbesprechungen zu ethischen Herausforderungen und Selbstpflege/Resilienz im Umgang mit Grenzerfahrungen.
- Beiträge zur gerichtlichen Praxis, insbesondere Genehmigungspflichten im Kontext Sucht und Sterben sowie zum neuen Verfahren in der Zwangsbehandlung.
Zielgruppe und Rahmen
Eingeladen sind Mitarbeitende der Betreuungsvereine, Betreuungsbehörden, der Rechtspflege, Betreuungsrichter und Betreuungsrichterinnen sowie ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer im Betreuungswesen Sachsen-Anhalts. Die LAG übernimmt die Tagungskosten für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer.
Anmeldung und Organisation - AB FEBRUAR 2026!
Die verbindliche Anmeldung erfolgt ausschließlich per E-Mail an anmeldung@lag-betreuungsvereine.de unter Verwendung des Anmeldebogens. Dieser kann bei den Betreuungsvereinen in Sachsen-Anhalt erfragt werden. Die Übernachtung im HKK Hotel Wernigerode kann eigenständig unter dem Stichwort „LAG 2026“ über die Hotelhomepage gebucht werden.