Die Aufgaben eines gesetzlichen Betreuers
Was ein gesetzlicher Betreuer zu erledigen hat – und was nicht.
Was alles macht ein ehrenamtlicher Betreuer?
Zum Beispiel: Frau Müller, 80 Jahre alt.
Frau Müller ist Rentnerin und lebt allein. Sie leidet an einer Alzheimer-Erkrankung. Immer öfter verlegt sie ihre Kontoauszüge und sucht oft nach ihrer EC-Karte. An der Haustür wird ihr ein Vertrag für einen neuen Stromanbieter aufgeschwatzt. Am Telefon schließt sie ein Abonnement für eine Zeitschrift ab, die sie nicht mehr lesen kann. Die Widerrufsfristen lässt sie verstreichen. Weiterhin erhält sie eine Mieterhöhung. Frau Müller schafft es aber nicht, den eingerichteten Dauerauftrag zu ändern und entsprechende Rechnungen zu begleichen. Sie erhält Mahnungen und kann ihre Post nicht mehr bewältigen.
Sie ist hilflos, verzweifelt und weiß nicht mehr, was sie tun soll.
Dann sollte ein Betreuer einspringen?
Richtig. Hier ist es gut, wenn Frau Müller Unterstützung erhält. Ein Betreuer kann mit ihr besprechen, ob sie einen Stromanbieterwechsel wirklich wünscht, ob sich Nachteile für sie ergeben, und er regelt finanzielle Belange wie etwa das Ändern von Daueraufträgen und das Überweisen von Rechnungen. Gerade bei der Bewältigung der Post kann der Betreuer entlasten und gemeinsam mit der Klientin Lösungen erarbeiten.
Müssen Betreuer auch waschen, putzen oder kochen?
Nein, das übernehmen andere. Es geht darum, Hilfestellungen zu geben, mögliche Angebote aufzuzeigen, Unterstützung zu organisieren oder bei Entscheidungen zur Seite zu stehen. Betreuer sind Vermittler, Organisatoren, Vermögensverwalter, Antragsteller, Unterstützer – und nicht mehr.
Wie ist es mit der Pflege solcher Menschen? Muss ich mich um die Gesundheit Bettlägeriger kümmern?
Nein, ein Betreuer übernimmt keine Aufgaben einer Pflegekraft. Sollte die betreute Person jedoch in ein Krankenhaus kommen, übernimmt der Betreuer z. B. die anfallenden Formalitäten, etwa Telefonate mit der Krankenkasse, mit dem Sozialdienst oder auch mit den Ärzten. Sollte die betreute Person nicht in der Lage sein, über eine medizinische Maßnahme zu entscheiden, wird der Betreuer ebenfalls involviert.
Der Berufsbetreuer ist jedoch nicht verpflichtet, Einkäufe zu tätigen, Bekleidung oder Drogerieartikel ins Krankenhaus zu bringen oder gar den Klienten zu fahren.
Der Betreuer ist eine Art ehrenamtlicher Anwalt, aber auch ein Ansprechpartner?
Ja, Betreuer sollten ein offenes Ohr für ihre Betreuten haben und versuchen, ihre Wünsche zu ermitteln. Wichtig ist, dass der Betreuer die Angelegenheiten so zu erledigen hat, dass dies – im Rahmen seiner Möglichkeiten – dazu beiträgt, das Leben der betreuten Person nach ihren Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten.
Worin liegt der Aufgabenschwerpunkt eines Betreuers?
In der Organisation und Planung von Hilfen. Daneben stellt der Betreuer Anträge und setzt sich mit Behörden und andere Institutionen zusammen. Er sichtet die Post und kümmert sich um Rechnungen, Bescheide und dergleichen. Das heißt jedoch nicht, dass der Betreuer automatisch Zugang zu den Kommunikationsmöglichkeiten des Klienten wie Post, E-Mail oder Telefon hat.
Diese sind vom Grundgesetz besonders geschützt. Das heißt, man darf auch als Betreuer fremde Post nicht lesen oder Telefongespräche abhören. Betreuer dürfen an den Klienten gerichtete Briefe oder E-Mails nur dann öffnen und lesen, wenn der Klient oder das Betreuungsgericht es erlaubt haben.
Damit der Betreuer jedoch handlungsfähig bleibt, ist – im Rahmen der Behördenangelegenheiten – die Behörde verpflichtet, ihre Post an den Betreuer zu senden. Der Klient erhält in der Regel eine Kopie.
Gab es Betreuer schon immer – oder ist das neu?
Neu ist lediglich das reformierte Gesetz vom 01.01.2023, auch Betreuungsrechtsreform genannt. Das Betreuungsrecht kennt weder Entmündigung noch Vormundschaft: Der Wunsch der betreuten Person steht im Mittelpunkt.
Ehrenamtliches Engagement – warum nicht?
Sie möchten gern eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgabe übernehmen? Dann nutzen sie ihre Chance, als ehrenamtlicher Betreuer einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft zu leisten.
Was muss ich tun, um Betreuerin oder Betreuer zu werden?
Wenn Sie sich für diese wichtige Aufgabe interessieren, wenden Sie sich am besten an Ihre örtliche Betreuungsbehörde oder an Ihren ortsansässigen Betreuungsverein zu wenden. Hier erhalten Sie alle Informationen und wichtige Unterstützung.
Ist der Zeitaufwand für mich hoch?
Der Zeitaufwand ist geringer, als man vielleicht glauben mag. Vier bis sechs Stunden im Monat reichen oft aus, um sich für diesen guten und wirklich wichtige Zweck einzusetzen.

1x1 der Betreuung | 25.03.2025
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