LAG Newsletter 04/2026
Newsletter 04/2026 | Sterbegeldversicherung und VBVG-Vergütung
Darf eine Sterbegeldversicherung pauschal als Schonvermögen eingestuft werden — mit der Folge, dass die Vergütung des Berufsbetreuers vom Staat getragen wird? Nein, sagt der Bundesgerichtshof seit 2014 unmissverständlich. Entscheidend ist allein, ob eine verbindliche Zweckbindung für Bestattungskosten vorliegt. Fehlt sie, ist der Versicherungswert als verwertbares Vermögen nach § 90 SGB XII zu berücksichtigen.
Unser aktueller Newsletter fasst die maßgebliche Rechtsprechung zusammen, erläutert die Anforderungen an eine schützende Zweckbindung und gibt konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis.
Dachverband | 30.06.2026
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Der MDR Sachsen-Anhalt zeigt am 11., 12., 13. und 15. Mai in der Sendung MDR Sachsen-Anhalt Heute Beiträge zum Theme Betreuungsrecht. Hier sind die Beiträge verlinkt:
11.05.2026 - Wie gesetzliche Betreuer zurück ins Leben helfen können mit dem Betreuungsverein Merseburg e.V.
12.05.2026 - Betreuungsvereine suchen Verstärkung mit dem Verein für Betreuung und Selbstbestimmung e.V. Quedlinburg
13.05.2026 - Robby Reinhardt hilft Menschen als ehrenamtlicher Betreuer mit dem Stammtisch des Betreuungsverein Merseburg e.V.
15.05.2026 - Service - Beratungen zu Vorsorgevollmacht und mehr mit dem Betreuungsverein Merseburg e.V. in der Geschäftsstelle Zeitz
Wir aktualisieren diese Seite mit den Links, sobald sie in der Mediathek zur Verfügung stehen. Und natürlich freuen wir uns, wenn Sie unsere Arbeit teilen!
Die Betreuungsvereine in Sachsen-Anhalt übernehmen die Beratung, Begleitung und Anbindung ehrenamtlicher Betreuer sowie Bevollmächtigter. Wenn Landespolitik zu langsam ist, hat das Folgen. Für ehrenamtliche Betreuer und Ratsuchende zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kommt diese Sorge dann noch zu der emotionalen Belastung dazu.
Schauen Sie sich diesen MDR Beitrag hierzu an:
Für die Praxis im Grundbuchverfahren gilt: Eine Vorsorgevollmacht, deren Unterschrift durch die Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigt wurde (§ 7 BtOG), genügt grundsätzlich als Nachweis der Vertretungsmacht bei Grundstücksgeschäften.
Wichtige Klarstellung: Eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht ist rechtlich nicht erforderlich, wenn eine behördliche Beglaubigung vorliegt.